Datum: 1. November 2023 bis 31. Mai 2024
Bewerben können sich professionelle Künstlerinnen und Künstler mit Programmen, die sich für Auftritte in jüdischen Gemeinden im Folgejahr eignen. Mit dem Kulturprogramm sollen jüdische aber auch nichtjüdische Künstler gefördert werden, die Veranstaltungen mit jüdischer Thematik anbieten.
Die mehr als 100 jüdischen Gemeinden in Deutschland können aus dem Kulturprogramm bis zu drei Veranstaltungen für ihre Gemeinde wählen. Der Zentralrat der Juden kommt dabei in der Regel für alle Nebenkosten auf wie Honorare, Reisekosten und Hotel sowie die GEMA-Gebühren. Die Gemeinden müssen lediglich die Künstler betreuen, sich um technische Einzelheiten kümmern sowie für die Veranstaltung werben.
Der Katalog für das Kulturprogramm im Folgejahr wird im November an alle jüdischen Gemeinden versandt. Diese können dann eine Auswahl treffen. Nach der Zuteilung der Kulturangebote vereinbaren Gemeinden und Künstler miteinander die Veranstaltungstermine und melden die Termine an den Zentralrat der Juden, damit der Künstlervertrag zwischen Künstler und Zentralrat für die gesamte Veranstaltungsreihe aufgesetzt werden kann.
Wenn sie in das Programm aufgenommen werden wollen, füllen sie bitte dieses Formular vollständig aus. Bis Ende Mai nehmen wir die Bewerbungen für das kommende Jahr an. Wenn Sie mehr als ein Ensemble oder Programm anbieten wollen, füllen Sie das Formular bitte mehrfach aus. Die Bewerbung gilt noch nicht als Zusage. Die Auswahlsitzung findet voraussichtlich im Juli statt. Bei Rückfragen melden wir uns bei Ihnen. Zu- oder Absage erhalten Sie unaufgefordert etwa im September. Falls Sie Rückfragen haben können Sie diese stellen über: kultur@zentralratderjuden.de
* Pflichtangaben
Die Kurzbeschreibung wird für den Katalog genutzt
Bitte Links zu Youtube, Vimeo o.Ä. angeben.
Eine CD/DVD können Sie auch einschicken an: Zentralrat der Juden, Kulturprogramm, Tucholskystraße 9, 10117 Berlin
Bei "Sonstiges" geben Sie bitte einen Genre an
Bitte beschreiben Sie kurz Ihren Technikbedarf vor Ort:
- Mikrofonie
- Bühnengröße
Bühnen-Technik
- Licht
- Möbel
- Instrumente (z.B. Klavier, Flügel usw.)
Der Zentralrat zahlt ein Gesamtbrutto pro Veranstaltung, das mit der Gesamtanzahl der Auftritte multipliziert wird. Dieses enthält die Honorare, Tagegeld sowie Pauschalen für Reise und Unterkunft. Das Gesamtbrutto bleibt i.d.R. gleich - unabhängig von der Entfernung von Ihrem Wohnort zur jeweiligen Gemeinde. Dafür benötigen wir noch folgende Angaben:
Falls eine Übernachtung notwendig ist, wie viele Zimmer (EZ oder DZ) werden benötigt?
Hinweis: Für Künstler mit Wohnsitz außerhalb Deutschlands führt der Zentralrat die sogenannte Ausländersteuer nach § 50a EStG direkt an das Finanzamt ab. Bitte informieren Sie sich vorab darüber und kalkulieren Sie diesen Abzug mit ein.
Wir benötigen ein druckfähiges Foto (300 dpi) mit Copyright-Hinweis. Bei Bands nur ein gemeinsames Foto, keine Einzelporträts.
Haben Sie schon beim Kulturprogramm teilgenommen, und wenn Ja - in welchen Jahren?
Bitte nennen Sie Einrichtungen, bei denen Sie mit diesem Programm bereits aufgetreten sind und die uns darüber Auskunft geben können.
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Wir verarbeiten Ihre Daten zum Zwecke der Veranstaltungsvorbereitung und –durchführung.
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